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Konformitätserklärung
Konformitätserklärung über Materialien und Gegenstände aus
Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung
zu kommen. Nur gültig mit den entsprechenden Spezifikationen.
1. Identität und Adresse des Unternehmens, welches die Konformitätserklärung ausfüllt
(entspr. Abs. 1, Anhang IV, VO (EU) 10/2011)
1.1 Name
1.2 Adresse
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